Allgemeine Geschäftsbedingungen                                      Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Madame Trude - Haustierservice, Inhaberin Larissa Borghoff (nachfolgend "Dienstleisterin"), gegenüber ihren Auftraggebern.

2. Zum Leistungsangebot gehören insbesondere Hundebetreuung, Gassiservice, Fütterungsservice, Hundeernährungsberatung, sowie individuell vereinbarte Zusatzleistungen.

3. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie in Textform vereinbart wurden

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

1. Ein Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung bzw. den Abschluss des jeweiligen Dienstleistungsvertrags zustande.

2. Art, Umfang, Zeitraum und gegebenenfalls besondere Bedingungen der Leistung ergeben sich aus dem individuellen Betreuungs- bzw. Dienstleistungsvertrag sowie aus den hierzu gemachten Angaben des Auftraggebers.

3. Die Dienstleisterin erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der ihr zumutbaren Sorgfalt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung der Leistung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

2. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Gesundheit, Erkrankungen, Allergien, Medikamenten, Futter, Verhalten, Ängsten, Unverträglichkeiten, Aggressionsverhalten, Beißvorfällen, Jagdverhalten, Fluchtverhalten und der Verträglichkeit mit Menschen und anderen Tieren.

3. Änderungen, die während der Vertragslaufzeit eintreten und für die Betreuung relevant sein können, sind der Dienstleisterin unverzüglich mitzuteilen.

4. Nachteile oder zusätzliche Kosten, die aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben entstehen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, soweit dieser die betreffenden Umstände zu vertreten hat.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.

3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich zulässige Mahn- und Verzugszinsen können berechnet werden.

§ 5 Stornierung und Ausfall

1. Für einzelne Gassi- und Fütterungstermine gilt:

  • Absage bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
  • Absage weniger als 72 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Preises

2. Für Tages-, Übernachtungs- und Urlaubsbetreuungen gilt:

  • Absage bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenfrei
  • Absage 29 bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises
  • Absage 13 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 75 % des vereinbarten Preises
  • Absage weniger als 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 100 % des vereinbarten Preises

3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Dienstleisterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Der Dienstleisterin bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten; ein solcher Schaden wird unter Anrechnung bereits gezahlter Stornokosten geltend gemacht.

5. Bei nachweislich schwerwiegenden und unvorhersehbaren Ereignissen kann im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen werden. Ein Anspruch auf Kulanz besteht nicht.

§ 6 Besondere Bedingungen für die Hundebetreuung

1. Die Hundebetreuung erfolgt im jeweils vereinbarten Umfang und für den vereinbarten Zeitraum.

2. Eine als „24-Stunden-Betreuung“ bezeichnete Leistung stellt keine lückenlose Beaufsichtigung des Hundes über 24 Stunden täglich dar. Die Dienstleisterin kann die Räumlichkeiten während der Betreuungszeit zeitweise verlassen, insbesondere zur Wahrnehmung anderer vereinbarter Kundentermine.

3. Der Auftraggeber muss vor Beginn der Betreuung alle relevanten Informationen über den Hund vollständig und wahrheitsgemäß mitteilen.

4. Die Dienstleisterin kann eine Betreuung ablehnen, wenn die Voraussetzungen für eine sichere und verantwortungsvolle Betreuung nicht gegeben sind.

5. Die Dienstleisterin kann die Betreuung vorzeitig beenden, wenn sich während der Betreuung herausstellt, dass eine sichere Betreuung aufgrund des Verhaltens oder Gesundheitszustandes des Hundes nicht gewährleistet werden kann.

6. Dies gilt insbesondere bei nicht mitgeteilten Beißvorfällen, erheblicher Aggressivität, unkontrollierbarem Fluchtverhalten, erheblichem Zerstörungsverhalten oder einer konkreten Gefahr für Menschen, andere Tiere oder den betreuten Hund.

7. Bei einem vorzeitigen Betreuungsabbruch ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hund selbst oder durch eine geeignete, von ihm benannte Person unverzüglich abzuholen.

§ 7 Alleinbleiben während der Betreuung

1. Während eines Betreuungszeitraums kann die Dienstleisterin weiterhin andere vereinbarte Kundentermine wahrnehmen. Eine dauerhafte Anwesenheit wird daher nicht geschuldet.

2. Der Auftraggeber hat wahrheitsgemäß mitzuteilen, wie lange der Hund problemlos alleine bleiben kann.

3. Kann der Hund nicht oder nur eingeschränkt alleine bleiben, kann die Dienstleisterin die Betreuung ablehnen oder – nach vorheriger Vereinbarung – einen Zuschlag gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnen.

4. Stellt sich während der Betreuung heraus, dass die Angaben des Auftraggebers zum Alleinbleiben erheblich von der tatsächlichen Situation abweichen, kann die Dienstleisterin die Betreuung anpassen, einen entsprechenden Zuschlag berechnen oder die Betreuung aus wichtigem Grund beenden.

§ 8 Gesundheit, Krankheiten, Parasiten und Medikamente

1. Der Auftraggeber hat über den aktuellen Gesundheitszustand des Hundes vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.

2. Ansteckende Erkrankungen, Parasitenbefall sowie bekannte gesundheitliche Einschränkungen sind vor Beginn der Betreuung mitzuteilen.

3. Eine Aufnahme kann abgelehnt oder eine bereits begonnene Betreuung beendet werden, wenn eine erhebliche Ansteckungs- oder Gesundheitsgefahr für andere Tiere oder Personen besteht.

4. Medikamente werden nur nach vorheriger Absprache und auf Grundlage der vom Auftraggeber erteilten Informationen verabreicht.

5. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu Medikamenten, Dosierung und Verabreichnungshinweisen liegt beim Auftraggeber.

§ 9 Verhalten und Sozialverträglichkeit

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dienstleisterin über bekannte Beißvorfälle, Schnappverhalten, Aggression, Ressourcenverteidigung sowie sonstige relevante Verhaltensauffälligkeiten des Hundes vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.

2. Bei Gruppenangeboten muss der Hund grundsätzlich sozialverträglich sein. Bekannte Einschränkungen oder Besonderheiten im Sozialverhalten sind der Dienstleisterin vor Beginn der Betreuung mitzuteilen.

3. Bei Spaziergängen und Gruppenangeboten kann es trotz sorgfältiger Zusammenstellung der Hunde zu hundetypischen Interaktionen, Rangeleien oder kurzen Auseinandersetzungen kommen. Die Dienstleisterin trifft im Rahmen des Zumutbaren geeignete Maßnahmen, um Verletzungen zu vermeiden.

4. Die Dienstleisterin kann Hunde aus Sicherheitsgründen jederzeit von Gruppenangeboten ausschließen oder eine Teilnahme ablehnen, wenn eine gemeinsame Betreuung nicht verantwortbar erscheint.

5. Für Verletzungen oder Schäden, die infolge eines vom Auftraggeber nicht mitgeteilten oder falsch eingeschätzten Verhaltens des Hundes entstehen, bleiben die gesetzlichen Haftungs- und Ersatzansprüche unberührt.

§ 10 Tierarzt und Notfälle

1. In einem medizinischen Notfall ist die Dienstleisterin berechtigt, den Hund zu einem geeigneten Tierarzt bzw. in eine geeignete Tierklinik zu bringen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür entstehenden notwendigen Kosten zu tragen.

3. Der Auftraggeber stellt der Dienstleisterin vor Beginn einer längeren Betreuung die Kontaktdaten des Haustierarztes sowie mindestens eine erreichbare Notfallkontaktperson zur Verfügung.

4. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, darf die Dienstleisterin die für das Tier erforderlichen Maßnahmen veranlassen, soweit dies nach den Umständen zur Abwendung einer Gefahr erforderlich erscheint.

5. Für tierärztliche Diagnosen, Behandlungen und deren medizinische Folgen übernimmt die Dienstleisterin keine Verantwortung, soweit diese nicht von ihr verursacht wurden.

§ 11 Haftung

1. Die Dienstleisterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Dienstleisterin verursacht wurden.

2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Dienstleisterin nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

§ 12 Schäden durch das Tier

1. Der Auftraggeber bleibt als Tierhalter grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die durch sein Tier verursacht werden.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Hund eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten, soweit eine solche gesetzlich oder nach den Bedingungen des jeweiligen Betreuungsvertrags erforderlich ist.

3. Schäden an Räumlichkeiten, Möbeln, Inventar oder sonstigen Gegenständen, die durch den Hund verursacht werden, sind der Dienstleisterin unverzüglich mitzuteilen.

4. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Schlüssel, Zugang und Wertsachen

1. Bei Hausbesuchen hat der Auftraggeber für einen rechtzeitigen und sicheren Zugang zu sorgen.

2. Übergebene Schlüssel werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet und sorgfältig verwahrt.

3. Für im Haushalt befindliches Bargeld, Schmuck oder sonstige Wertsachen wird keine Haftung übernommen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Haftung nicht vorliegen.

4. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Geldbeträge dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

§ 14 Videoüberwachung und Privatsphäre

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Dienstleisterin vor Beginn eines Hausbesuchs bzw. einer Betreuung über vorhandene Kameras zu informieren, die Bereiche erfassen können, in denen die Dienstleisterin tätig wird.

2. Die Dienstleisterin ist berechtigt, eine Betreuung abzulehnen oder vorzeitig zu beenden, wenn sie ohne vorherige Information überwacht oder aufgezeichnet wird.

§ 15 Fotos und Veröffentlichungen

1. Während der Betreuung können zum Zwecke der Kommunikation zwischen Auftraggeber und Dienstleisterin Fotos des Tieres angefertigt werden.

2. Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos auf der Website, in sozialen Medien oder zu Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Auftraggebers.

3. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Dienstleisterin.

§ 17 Sorgfaltspflicht und besondere Ereignisse

1. Die Dienstleisterin verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit den ihr anvertrauten Tieren sowie mit den Räumlichkeiten und Gegenständen des Auftraggebers.

2. Bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Einbruch, Brand, Wasserschaden oder anderen Notfällen darf die Dienstleisterin erforderliche Hilfs- oder Rettungsmaßnahmen veranlassen.

3. Soweit durch solche Maßnahmen notwendige und angemessene Kosten entstehen, trägt diese grundsätzlich der Auftraggeber, soweit die Ursache nicht von der Dienstleisterin zu vertreten ist.

§ 18 Verfügbarkeit und Betriebsunterbrechungen

1. Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der Dienstleistungen.

2. Während angekündigter Urlaubszeiten oder sonstiger Betriebsunterbrechungen besteht kein Anspruch auf Betreuung.

3. Bei regelmäßig gebuchten Leistungen können individuelle Vereinbarungen zu Urlaubs- und Ausfallzeiten getroffen werden.

§ 19 Preisänderungen

1. Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.

2. Preisänderungen gelten grundsätzlich für zukünftige Buchungen.

3. Bereits verbindlich vereinbarte Leistungen werden grundsätzlich zu dem bei Vertragsschluss vereinbarten Preis abgerechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 20 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen. Ein abweichender Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Datenschutzerklärung                                                              Stand: September 2026

1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:

Larissa Borghoff / Madame Trude – Haustierservice
Bruchstraße 2, 33142 Büren
E-Mail: hallo@madame-trude-haustierservice.de

2. Erhebung und Verarbeitung von Daten
Im Rahmen der Kontaktaufnahme, Vertragsanbahnung und Durchführung meiner Dienstleistungen erhebe und verarbeite ich insbesondere folgende personenbezogene Daten: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Vertrags-, Termin- und Abrechnungsdaten.

Für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Betreuung können außerdem erforderliche Angaben zum Tier verarbeitet werden, insbesondere Name, Alter, Fütterung, Verhalten, Besonderheiten, Unverträglichkeiten, Erkrankungen oder Medikamente.

3. Zweck und Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung von Anfragen, Terminplanung, Durchführung und Abwicklung der vereinbarten Dienstleistungen, Kommunikation, Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag bzw. vorvertragliche Maßnahmen), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen). Soweit erforderlich, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

4. Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder rechtlich zulässig ist. Empfänger können insbesondere Steuerberatung/Buchhaltung, Banken bzw. Zahlungsdienstleister, IT- und Hosting-Dienstleister sowie Behörden sein.

5. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach Steuer- und Handelsrecht, bleiben unberührt.

6. Ihre Rechte
Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Außerdem besteht gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

7. Fotos und Videos
Während der Betreuung können Fotos oder Videos der betreuten Tiere entstehen. Eine Veröffentlichung zu Werbe- oder Informationszwecken, insbesondere auf der Website, Social Media oder in Werbematerialien, erfolgt nur aufgrund einer gesonderten freiwilligen Einwilligung. Die entsprechende Einwilligung wird unabhängig von dieser Datenschutzerklärung erteilt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

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